Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Politikwissenschaft ist ein zentrales Anliegen der Österreichischen Gesellschaft für Politikwissenschaft (ÖGPW). Die ÖGPW vergibt daher Reisekostenzuschüsse an Doktorand:innen sowie Postdocs bis sechs Jahre nach Abschluss ihrer Promotion, um die Präsentation ihrer Forschung auf wissenschaftlichen Veranstaltungen im In- und Ausland zu unterstützen.
Der maximale Förderbetrag beträgt 300 Euro pro Antragsteller:in.
Auswahlkriterien
- Doktorand:innen oder Postdoktorand:innen (bis sechs Jahre nach Abschluss ihrer Promotion; Zeiten der Elternkarenz werden berücksichtigt), die an einer österreichischen Hochschule inskribiert, beschäftigt, oder ihre Promotion an einer österreichischen Hochschule abgeschlossen haben und sich derzeit auf Jobsuche befinden
- Mitgliedschaft in der ÖGPW seit mindestens zwölf Monaten zum Zeitpunkt der Antragstellung
- Kein Erhalt eines ÖGPW-Reisekostenzuschusses innerhalb der vergangenen 24 Monate
- Schriftliche Bestätigung der Veranstalter:innen über die Annahme des Beitrags
- Der:die Antragsteller:in ist Alleinautor:in oder – bei gemeinschaftlich verfassten Beiträgen – Teil einer alphabetisch gereihten Autor:innenliste
- Bevorzugt werden Antragsteller:innen mit einem monatlichen Nettoeinkommen unter 1.400 Euro
Antragstellung
Anträge müssen vor Reiseantritt eingereicht werden. Nachträgliche Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Anträge können jederzeit gestellt werden und sind per E-Mail an das Generalsekretariat der ÖGPW zu richten:
office@oegpw.at
Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet der Vorstand der ÖGPW. Antragsteller:innen sollten für das Entscheidungsverfahren einen zeitlichen Vorlauf von mindestens zwei bis drei Monaten vor der jeweiligen Veranstaltung einplanen.
Werden nach Einreichung des Antrags weitere Fördermittel durch Dritte bewilligt, ist dies der ÖGPW unverzüglich mitzuteilen. Von den Antragsteller:innen wird erwartet, kostengünstige und möglichst umweltfreundliche Verkehrsmittel zu wählen.
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen:
- Lebenslauf (maximal drei Seiten)
- Titel, Autor:innen und Abstract des Beitrags
- Schriftliche Annahmebestätigung der Veranstalter:innen
- Aktuelle bzw. zuletzt gültige Inskriptionsbestätigung (entfällt für Postdoktorand:innen)
- Unterzeichnete eidesstattliche Erklärung einschließlich einer detaillierten Aufstellung der gesamten Teilnahmekosten sowie aller beantragten oder bereits bewilligten Fördermittel
Abrechnung und Nachweise
Die Erstattung der Reisekosten erfolgt ausschließlich nach Vorlage der Belege in digitaler Form, eines Zahlungsnachweises sowie eines Nachweises über die Präsentation des Beitrags. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich an die Antragstellerin bzw. den Antragsteller.
Sämtliche für die Abrechnung erforderlichen Unterlagen, einschließlich des beim Generalsekretariat erhältlichen Abrechnungsformulars, sind ohne weitere Aufforderung spätestens zwei Monate nach der geförderten Veranstaltung einzureichen. Zusätzlich ist eine Bestätigung der Veranstalter:innen über die Präsentation des Beitrags vorzulegen.
Werden die erforderlichen Unterlagen nicht vollständig oder nicht fristgerecht eingereicht, erfolgt keine Auszahlung des Reisekostenzuschusses. Stellt sich zu irgendeinem Zeitpunkt heraus, dass eingereichte Unterlagen wesentliche unrichtige, gefälschte oder irreführende Angaben enthalten, sind bereits ausbezahlte Fördermittel vollständig zurückzuerstatten. Darüber hinaus ist eine neuerliche Antragstellung auf einen ÖGPW-Reisekostenzuschuss für die Dauer von 24 Monaten ausgeschlossen.
Die Vergabe der Reisekostenzuschüsse erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender Budgetmittel. Aus der Einreichung eines Antrags entsteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
office@oegpw.at

